ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Projektabwicklung und Planungsdetails
Lieferfrist:
bei Parcours 6-8 Wochen, nach vollständiger technischer Klärung und Auftragsbestätigung
Lieferung:
LKW-Lieferung frei Bordstein, soweit dieser fahren kann und darf, ggf. ist eine Zufahrtsgenehmigung nötig, Lieferung nach Terminabstimmung, Entladen kundenseitig nach Abstimmung.
Lieferzustand:
Geräte sind in Schutzfolien verpackt und bereits einbaufertig vormontiert
Montagebeginn:
nach Vereinbarung
Aufnahme der Nutzung:
ca. 15-28 Tage nach Einbau und in Abhängigkeit von Temperatur und Betonzusatz
Garantie:
10 Jahre Garantie auf Edelstahlkonstruktionen ab Übergabe
Bauseitige Leistungen:
nach Absprache und Auftragserteilung
Projektkosten:
Neben den Kosten der Geräteausstattung kommen noch Kosten für den Aufbau der Sportgeräte hinzu. Nach unseren Erfahrung sind hier ca. 20-60% der Gerätekosten zu veranschlagen. Abweichungen ergeben sich aus Standort, Untergrund und ggf. erforderlichem Fallschutzmaterial.
Aufbau und Montage:
Neben der Lieferung bieten wir Ihnen Lösungen für einen fachgerechten Aufbau unserer Anlagen. Für jede dieser Optionen unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot.
1. Wir realisieren Ihre Fitnessanlage komplett mit unseren Fachpartnern.
2. Sie wollen Unternehmen aus Ihrer Region fördern, dann unterstützen wir Sie bei der Ausschreibung und Vergabe und übernehmen ggf. die Bauleitung.
3. Bauen Sie gemeinsam mit freiwilligen Helfern, dann stellen wir alle notwendigen Arbeitsgeräte und übernehmen ggf. die Bauleitung.
In jedem Fall erhalten Sie aussagekräftige Unterlagen zum Aufbau der Geräte.
Fundamentierung:
Die Standardfundamentierung unserer Trainingsgeräte erfolgt mit Normalbeton (C20/25 C1 0/16). Alternativ bieten wir Ihnen gegen einen Aufpreis Schraubfundamente der Fa. Krinner.
Sicherheit:
Unsere Trainingsgeräte sind nach den Sicherheitsnormen DIN EN 1176 / DIN EN 16630 (Spielplatzgeräte/stationäre Trainingsgeräte im Aussenbereich) konstruiert. Für die maximale Sicherheit im Gebrauch werden keine beweglichen Teile eingesetzt. Zum Schutz gegen Vandalismus verwenden wir sichere und robuste Materialien und Konstruktionen.
Basis- und Klassikversionen:
Beide Versionen sind Gerätezusammenstellungen mit geringen Fallschutzanforderungen. Die Basisversion ist unser Fitness-Parcour zum Einstiegspreis. Die Klassikversion bietet ein umfassendes Training für alle Generationen. Trainingsgeräte mit hohen Anforderungen an den Fallschutzuntergrund können sinnvoll ergänzt werden.
Fallschutz:
Für Stationäre Fitnessgeräte im Außenbereich sind die Fallschutzanforderungen der DIN EN 16630 bindend. Ist eine unbeaufsichtigte Nutzung der Sportgeräte durch Kinder möglich, müssen Mindestvoraussetzung an die Geräte und den Fallschutzuntergrund nach DIN 1176 eingehalten werden.
Die Fallschutzhöhen unserer Sportgeräte liegen in der Regel bei max. einem Meter. Oberboden oder eine wassergebundene Decke sind hier die Mindestvoraussetzung an den Fallschutzuntergrund nach DIN EN 1176 / DIN EN 16630.
Für alle Trainingsgeräte mit höheren Anforderungen an den Fallschutzuntergrund empfehlen wir Kies (rund, gewaschen, Korn 2/8). Die Angaben zu den Abständen und Aufprallbereichen sind Bestandteil unserer Vorplanung.
Infotafel:
Das Grundmaß der Infotafel ist ca. 125 x 65 cm. Für ein leichtes Entfernen von Graffitis sind die Oberflächen Kunststoffkaschiert. Die Anzahl der Infotafeln ist abhängig von der Ausstattung der Sportanlage.
Grafikarbeiten:
Das Einbinden von Sponsorenlogos oder Grafiken in die Infotafeln ist im Lieferumfang enthalten. Wir benötigen alle Grafiken im Dateiformat *.EPS. Ansprechpartner für die Logos sind die beteiligten Unternehmen und ihre Werbepartner.
Farben:
Die Standardgestaltung unserer Trainingsgeräte ist materialecht mit Edelstahl- und Holzoberflächen. Alternativ können wir Ihnen, gegen einen Aufpreis, verschiedene Farbtöne als Kunststoffbeschichtung oder Lack anbieten.
II. Preise und Konditionen
Die Angebote für die alleinige Lieferung und Angebote für Lieferung mit Montage
basieren auf einem Festpreis. Für alle Angebote gilt die vermerkte Bindefrist.
Falls nicht anders vereinbart gilt folgender Zahlungsplan und genanntes Zahlungsziel.
Zahlungsplan für gewerbliche Kunden:
Eingang der Bestellung: 30% des Auftragswertes
Übergabe an den Kunden: 70% des Auftragswertes
Die Schlussrechnung stellen wir bei Übergabe an den Kunden.
Zahlungsziel für gewerbliche Kunden:
Erste Zahlung innerhalb von 14 Tagen,
Schlusszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
Verzugszinsen:
Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Sportplan berechtigt, dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweils geltenden Bundesbank-Diskontsatz per Jahr zu berechnen.
Alle Preisangaben vorbehaltlich Irrtum.
III. Lieferbedingungen
Lieferung:
Lieferung erfolgt ab Wittenberg / Lutherstadt. Im Regelfall behalten wir uns die Versandart vor. Betriebsstörungen, die ohne unser Verschulden auftreten, befreien uns für die Dauer der Störung von der Auslieferung. Rücktritt vom Vertrag hierdurch kann nicht ohne unser Einverständnis erfolgen. Konventionalstrafen und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung:
Unsere Haftung erstreckt sich auf einwandfreie handwerkliche Verarbeitung und Verwendung zweckgerechter Materialien. Unsere Haftung erstreckt sich weiter auf Austausch oder Beseitigung der vorhandenen Schäden oder Fehler an den von uns gelieferten Waren. Ersatzansprüche beschränken sich auf die schadhaften Teile. Die natürlichen Eigenschaften wie Luftrisse sowie Unterschiede in der Struktur und Farbe sind charakteristisch für Holz. Sie haben daher keinerlei Einfluss auf die Qualität und die Stabilität des Gerätes (Holzbohlen) und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Unsere Lieferungen gelten in dieser Hinsicht als teilbare Leistungen. Eine Haftung weitergehender Ansprüche, auch für Folgeschäden aller Art, ist ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der fristgerechten Begleichung unserer Rechnung. Änderungen der Konstruktion behalten wir uns vor.
Eigentumsvorbehalte (gilt für gewerbliche Kunden):
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Fa. Sportplan. Sollte die Ware vor Bezahlung weiterverkauft werden, so gilt in diesem Fall die Kaufpreis-Forderung als an uns abgetreten. Pfändungen und jede sonstige Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechtes sind der Fa. Sportplan sofort mitzuteilen.
Rücktritt vom Vertrag (gilt für gewerbliche Kunden):
Sollte es aus erheblichen Grund geboten sein, kann die Fa. Sportplan vom Vertrag lastenfrei zurücktreten. Innerhalb zwei Wochen wird dies schriftlich angezeigt.
IV. Garantiebedingungen
Garantiedauer:
10 Jahre auf Edelstahlkonstruktionen
5 Jahre auf lackierte Metallteile, auf feuerverzinkte Stahl- und Metallteile.
Garantieumfang:
Die Garantie gilt für Produkte der Fa. Sportplan mit den beschriebenen Zeiträumen für jede oben aufgeführte Produktart und mit den in dieser Garantie beschriebenen Einschränkungen. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Diese Garantie deckt nur Materialfehler ab.
Die Haftung im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf kostenfreien Ersatz von fehlerhaften Produkten nach Ermessen der Fa. Sportplan.
Garantie gilt nur bei sachgemäßer Installation und Wartung. Die Garantie setzt die Installation laut Herstellerangaben (siehe Montageanleitung Fa. Sportplan) und die Einhaltung der Herstellerangaben zum Betrieb (siehe Wartungsanleitung Fa. Sportplan) voraus.
Garantieausschluss:
Die Garantie gilt nicht bei Schäden durch Unfälle, unsachgemäße Pflege, Fahrlässigkeit, normalen Verschleiß, Oberflächenkorrosion auf Metallteilen, verfärbten Oberflächen und anderen kosmetischen Schäden oder bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Anwendung oder Vandalismus.
Bei Holzteilen werden natürliche Veränderungen einschließlich Rissbildung, die über die Zeit entstehen, als kosmetische Schäden betrachtet und durch die Garantie nicht abgedeckt.
Nah am Wasser installierte Produkte:
Garantieausschluss gilt bei korrosionsbedingten Schäden an Produkten, welche ständig oder gelegentlich direkten Kontakt mit chlorhaltigem oder Salzwasser haben oder die so nah an der Küstenlinie installiert sind, dass sie salzigem Spritzwasser ausgesetzt sind.
Auf Produkte, welche innerhalb von 300 Metern zur Küstenlinie stehen, wird eine beschränkte Garantie gewährt. Diese sieht vor, dass bei Korrosionsschäden nur die Hälfte der allgemeinen Garantiezeit gilt.
Die genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages. Durch eine Beauftragung des Käufers werden diese anerkannt. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers oder Auftraggebers bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Zustimmung der Fa. Sportplan.
Ingenieurbüro Sportplan Dehner Opatz GbR